Mietbürgschaft für Gewerbeobjekte
Sie möchten oder haben bereits ein Gewerbeobjekt angemietet und Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution?
Die Höhe der Kaution beträgt in der Regel 3 Monatsmieten, je nach Gewerbeart sogar mehr.
Die Kaution können Sie natürlich als Bargeld bei Ihrem Vermieter hinterlegen, allerdings ist Ihre Liquidität dadurch eingeschränkt, gerade bei Neueröffnungen fehlt das Geld dann an anderer Stelle.
Die Lösung: Eine Miekautionsbürgschaft!
Mit dieser Bürgschaft haftet Deutschlands größter Bürgschaftsversicherer, die R+V, für Sie! Sie behalten Ihr Bargeld und Ihr Mieter ist trotzdem abgesichert, denn seine Ansprüche aus dem Mietvertrag werden durch diese Bürgschaft gedeckt.
Auch bereits gestellte Mietkautionen können durch diese Bürgschaft abgelöst werden.
Geben Sie Ihrem Vermieter diese Bürgschaft und Sie erhalten Ihr Bargeld zurück.
