Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten

Bürgschaft partner osewold osnabrück

Ein Mitarbeiter leistet Überstunden und baut sich hierdurch auf seinem Arbeitszeitkonto ein Guthaben auf.

Hierbei liegt das Risiko beim Arbeitnehmer, wenn sein Arbeitgeber z.B. im Falle einer Insolvenz das Guthaben nicht auszahlen kann.

Die Lösung: Eine Bürgschaft zur Absicherung von Arbeitszeitkonten!

Mit dieser Bürgschaft haftet Deutschlands größter Bürgschaftsversicherer, die R+V, die das Guthaben aus dem Arbeitszeitkonto.