Bürgschaft für Mängelansprüche
Sie haben eine Werkleistung erbracht und Ihr Auftraggeber behält 3-5% der Auftragssumme zur seiner Sicherheit ein? Je nach Vertragsgrundlage ist dies zulässig, denn Sie haften für eventuell eintretende Mängel i.d.R. 5 Jahre.
Wie kommen Sie nun sofort an Ihr Geld ohne dass Ihr Auftraggeber ein Risiko eingeht?
Die Lösung: Eine Mängelanspruchsbürgschaft!
Deutschlands größter Bürgschaftsversicherer, die R+V Versicherung, verbürgt sich für Sie! Ihr Auftraggeber zahlt Ihnen auch seinen Sicherheitseinbehalt aus, denn er erhält im Gegenzug eine Bürgschaft und geht so keinerlei Risiko ein: Sollten Sie einen eventuell auftretenden Mangel nicht mehr selber beseitigen können, springt die R+V für Sie ein und haftet bis zur vereinbarten Summe.
Mit dieser Bürgschaft können Sie auch Sicherheitseinbehalte aus vergangenen Werkleistungen zu sofort einfordern.
Sie erhöhen dadurch deutlich Ihre Liquidität.
