Vertragserfüllungsbürgschaft
Ihr Auftraggeber möchte sichergehen, dass Sie den vereinbarten Auftrag/Vertrag erfüllen können?
Kein Problem: Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft haftet Deutschlands größter Bürgschaftsversicherer, die R+V, für Sie! Ihr Auftraggeber ist abgesichert und Sie schließen solide Verträge und schaffen Vertrauen.
Die Vertragserfüllungsbürgschaft der R+V umfasst auch Ihre Gewährleistungspflicht!
Je nach Vertragsgrundlage haften Sie für evtl. Mängel an Ihrer Werkleistung. Ihr Auftraggeber kann hierzu 3-5% der Auftragssumme nach Abnahme zu seiner Sicherheit einbehalten. Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft der R+V ist dieser Einbehalt nicht nötig, da Ihr Auftraggeber abgesichert ist. Sie erhalten die volle Auftragssumme und Ihr Auftraggeber hat das gute Gefühl der Absicherung.
