Bürgschaft für Altersteilzeit

Bürgschaft partner osewold osnabrück

Ein Mitarbeiter nimmt das Altersteilzeitmodell seines Arbeitgebers an und baut sich in der sogenannten aktiven Phase einen Arbeitszeitguthaben auf, welches in der passiven Phase zur Auszahlung kommt.

In diesem Fall liegt das Risiko beim Arbeitnehmer, falls sein Arbeitgeber das Guthaben in der passiven Phase z.B. aufgrund Insolvenz nicht zahlen kann.

Die Lösung: Eine Altersteilzeitbürgschaft!

Mit dieser Bürgschaft haftet Deutschlands größter Bürgschaftsversicherer, die R+V, für den Arbeitgeber und sichert das Guthaben ab.